Arbeiterkammer Steiermark warnt vor fehlendem Rücktrittsrecht bei Messekäufen

vor 8 Stunden · 1 Min. Lesezeit

Ein graues Auto ohne Räder steht auf Blöcken im Freien auf einer Straße in der Stadt.
Foto: Haibo Ni / Pexels

Die Arbeiterkammer Steiermark hat vor übereilten Kaufentscheidungen auf Messen gewarnt. Melanie Gößler, Expertin für Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer Steiermark, rät Messebesucherinnen und Messebesuchern dazu, vor dem Abschluss eines Geschäfts noch einmal über das Angebot zu schlafen und sich nicht von vermeintlichen Lockangeboten zu spontanen Unterschriften verleiten zu lassen.

Hintergrund des Hinweises ist die rechtliche Situation bei Messekäufen. Wer auf einer Messe einen Vertrag unterzeichnet, kann davon grundsätzlich nicht zurücktreten. Rechtlich ist die Situation mit einem Kauf in einem regulären Geschäft gleichzusetzen. Ein abgeschlossener Vertrag ist daher einzuhalten, auch wenn danach günstigere Angebote bei anderen Unternehmen entdeckt werden. Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn ein solches vor der Unterschrift ausdrücklich mit dem Verkäufer vertraglich vereinbart wurde.

Vermeintlich günstige Angebote sollen nach Einschätzung der Konsumentenschützer häufig spontane Käufe auslösen. Besucher sollten sich bei Verkaufsgesprächen nicht unter Druck setzen lassen und die Preise in Ruhe vergleichen, auch bei Anbietern außerhalb der Messe. Da viele Messen über mehrere Tage laufen, besteht in der Regel die Möglichkeit, die Entscheidung zu überdenken.

Zudem sollte vor einem Vertragsabschluss der Unternehmenssitz kontrolliert werden. Firmen mit Sitz im Ausland könnten zusätzliche hohe Anreise- und Servicekosten verrechnen. Auch die Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche kann bei ausländischen Unternehmen Schwierigkeiten bereiten. Bei Unklarheiten können sich betroffene Konsumentinnen und Konsumenten an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.

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