Landesverwaltungsgericht hebt Bewilligung für Herzchirurgie Oberwart auf
28. September 2026 · 1 Min. Lesezeit

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat am Montagnachmittag die Bewilligung für die Herzchirurgie Oberwart nach einer Beschwerde des Bundes aufgehoben. Der Entscheidung waren Einsprüche des Gesundheitsministeriums und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vorausgegangen. Das Gericht bemängelte in seiner Begründung die vorgelegte Hochrechnung zu den erwarteten Fallzahlen. Diese Hochrechnung erfüllt nach Ansicht des Gerichts nicht die erforderlichen formalen beziehungsweise methodischen Kriterien für den gesetzlichen Bedarfsnachweis.
Beim Land Burgenland reagierte man kämpferisch auf die Gerichtsentscheidung, mit welcher Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) nach eigenen Angaben bereits gerechnet hatte. Doskozil hatte schon im Vorfeld angekündigt, alle notwendigen rechtlichen Schritte für den Erhalt der Abteilung setzen zu wollen. „An der Versorgung wird nicht gerüttelt“, betonte der Landeshauptmann. Die Herzchirurgie in Oberwart werde unverändert weitergeführt, da das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts die Abteilung als solche nicht infrage stelle.
Für die Umsetzung der rechtlichen Schritte kündigte das Land an, dass die Gesundheit Burgenland umgehend eine außerordentliche Revision einlegen und die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung beantragen werde. Gleichzeitig sollen die vom Gericht bemängelten Formalfehler beim Bedarfsnachweis umgehend repariert werden. Auf den operativen Spitalsbetrieb habe die Entscheidung keine Auswirkungen. „Sämtliche zugesagten OP-Termine werden daher wie geplant eingehalten“, hielt Doskozil fest.
Seitens des Landes wurde zudem betont, dass die tatsächlichen Fallzahlen teilweise über den ursprünglichen Erwartungen liegen würden. Die gerichtliche Aufhebung ändert nach Angaben der Verantwortlichen nichts an den Ausbauplänen für den Standort. Ab dem 1. Oktober startet die nächste Phase in Richtung einer Vollabteilung.
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