VfGH-Präsident Grabenwarter fordert eigene Kompetenz zur Kundmachung von Entscheidungen
vor 1 Stunde · 1 Min. Lesezeit

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Christoph Grabenwarter, hat sich für eine Stärkung der Unabhängigkeit und Wirksamkeit des Höchstgerichts ausgesprochen. Wird ein Gesetz aufgehoben, muss gegenwärtig die Regierung die Entscheidung kundmachen, damit diese in Kraft treten kann. Grabenwarter plädierte dafür, dem VfGH hierbei eine subsidiäre Zuständigkeit einzuräumen. Falls die Regierung eine Veröffentlichung unterlässt, soll das Höchstgericht die Kundmachung selbst übernehmen können.
Grabenwarter äußerte den Vorschlag am Donnerstag beim Verfassungstag, der an den Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1920 erinnert. Er ging in seiner Ansprache auf die geopolitisch und gesellschaftlich schwierige Lage ein. „Der Rechts- und Verfassungsstaat ist bedroht, Staaten stellen die vom Völkerrecht eingehegte internationale Ordnung offen infrage, beide Entwicklungen werden stärker“, hieß es in der Rede, die der APA schriftlich vorlag.
Seinen Vorstoß begründete der VfGH-Präsident mit Entwicklungen in Ungarn und Polen. In beiden Staaten hätten vergangene Regierungen die Befugnisse der Verfassungsgerichte beschnitten. In Polen seien heikle Entscheidungen teilweise nicht veröffentlicht worden und damit nicht in Kraft getreten.
Weitere Meldungen
Das US-Ensemble „The Christmas Gospel“ tourt ab 21. November durch Österreich
vor 10 Stunden1 Min. Lesezeit
Die Stadt Wels hat an der Bauernstraße eine neue Skatehalle eröffnet
vor 12 Stunden1 Min. Lesezeit
Quadro Nuevo bringt symphonisches Programm mit Chor nach Salzburg
vor 15 Stunden1 Min. Lesezeit
Prüfbericht sieht kein strafbares Verhalten beim Umbau der US-Notenbank
vor 17 Stunden1 Min. Lesezeit