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1. Oktober 2026–◷ 1 Min. Lesezeit

VfGH-Präsident Grabenwarter fordert eigene Kompetenz zur Kundmachung von Entscheidungen

Atemberaubender Blick auf schneebedeckte Alpengipfel unter klarem Himmel in der Schweiz.
Foto: Christianson Tan Kaishen / Pexels

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Christoph Grabenwarter, hat sich für eine Stärkung der Unabhängigkeit und Wirksamkeit des Höchstgerichts ausgesprochen. Wird ein Gesetz aufgehoben, muss gegenwärtig die Regierung die Entscheidung kundmachen, damit diese in Kraft treten kann. Grabenwarter plädierte dafür, dem VfGH hierbei eine subsidiäre Zuständigkeit einzuräumen. Falls die Regierung eine Veröffentlichung unterlässt, soll das Höchstgericht die Kundmachung selbst übernehmen können.

Grabenwarter äußerte den Vorschlag am Donnerstag beim Verfassungstag, der an den Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1920 erinnert. Er ging in seiner Ansprache auf die geopolitisch und gesellschaftlich schwierige Lage ein. „Der Rechts- und Verfassungsstaat ist bedroht, Staaten stellen die vom Völkerrecht eingehegte internationale Ordnung offen infrage, beide Entwicklungen werden stärker“, hieß es in der Rede, die der APA schriftlich vorlag.

Seinen Vorstoß begründete der VfGH-Präsident mit Entwicklungen in Ungarn und Polen. In beiden Staaten hätten vergangene Regierungen die Befugnisse der Verfassungsgerichte beschnitten. In Polen seien heikle Entscheidungen teilweise nicht veröffentlicht worden und damit nicht in Kraft getreten.

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