Bundeskabinett verschärft Regeln für Pflegegrade ab Januar 2027

vor 13 Stunden · 1 Min. Lesezeit

Holzbuchstaben angeordnet, um 'Regeln' auf einem strukturierten Holz-Hintergrund zu bilden.
Foto: Markus Winkler / Pexels

Das Bundeskabinett hat mit dem Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz eine Verschärfung der Voraussetzungen für die Pflegegrade eins bis drei beschlossen. Für Versicherte ist dabei der 31. Dezember 2026 der maßgebliche Stichtag für die Prüfung nach den bisherigen Bestimmungen.

Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung über das angewendete Recht. Maßgeblich ist der Eingang bei der Pflegekasse mit Poststempel vom 31. Dezember 2026, während die Begutachtung und die Bewilligung erst im neuen Jahr erfolgen können. Für alle ab dem 1. Januar 2027 eingehenden Anträge gelten die erhöhten Schwellenwerte.

Bei der Begutachtung für Pflegegrad eins werden künftig 15 Punkte verlangt, während bislang 12,5 Punkte ausreichen. Zudem entfällt in diesem Pflegegrad für Neufälle der Entlastungsbetrag von 131 Euro, während das neue Sozialraumbudget erst ab Pflegegrad zwei zur Verfügung steht. Für bereits anerkannte Pflegegrade gilt ein Bestandsschutz, der eine Herabstufung allein wegen der veränderten Schwellenwerte ausschließt. Eine Rückstufung bleibt jedoch möglich, wenn sich die Selbstständigkeit der Betroffenen messbar verbessert.

Für die Bearbeitung der Anträge setzt der Entwurf vom 1. Januar bis zum 30. April 2027 die reguläre Frist von 25 Arbeitstagen für nicht dringliche Fälle aus. Kritik an den Neuregelungen äußerte der Sozialverband VdK. VdK-Präsidentin Verena Bentele warnte vor einer Erschwerung des Zugangs und betonte: „Damit wälzt man das Problem nur auf die pflegenden Angehörigen ab.“ Der Verband der Ersatzkassen riet Versicherten, Anträge sowie Höherstufungen vor allem am tatsächlichen Unterstützungsbedarf auszurichten.

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