Das Verkehrszeichen Haifischzähne weist Autofahrer auf bestehende Vorfahrtsregeln hin
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Das in der Straßenverkehrsordnung unter der Nummer 342 geführte Zeichen „Haifischzähne“ weist Autofahrer auf bestehende Vorfahrtsregeln und eine Wartepflicht hin. Die Markierung besteht aus drei Dreiecken direkt auf dem Straßenbelag, deren Spitzen in Richtung des Fahrers zeigen und optisch an eine Zahnreihe erinnern. Das Symbol begründet keine eigenständigen Verkehrsregeln, sondern dient Verkehrsteilnehmern als zusätzliche Hilfestellung.
Aufgenommen wurde das Verkehrszeichen im Frühjahr 2020 im Rahmen einer Novelle der Straßenverkehrsordnung. Nach Angaben des Portals bussgeldkatalog.org kommt die Fahrbahnmarkierung vor allem an Kreuzungen mit Rechts-vor-links-Regelung zum Einsatz. Ebenso findet sie sich an Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen, an denen Fahrradfahrer Vorfahrt haben. Die Zeichen werden in der Regel seltener auf Hauptverkehrsstraßen und stattdessen auf weniger befahrenen Strecken aufgemalt.
In der Straßenverkehrsordnung finden sich weitere Verkehrszeichen, die vielen Verkehrsteilnehmern ungeläufig sind. Dazu gehört das ebenfalls im Jahr 2020 eingeführte Verbotsschild 277.1 sowie das Schild 269, das ein oranges Oval und blaue Wellenlinien abbildet. Entlang vielbefahrener Strecken verweist zudem ein orangefarbener Pfeil auf weißem Grund auf Umfahrungsrouten, während rote X-Zeichen auf Anzeigen über Autobahnen Fahrstreifen sperren.
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