Deutsche Umwelthilfe reicht Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit vier Mieterinnen und Mietern eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht. Die Organisation teilte in Berlin mit, das im Juli vom Bundestag beschlossene Gesetz verstoße gegen die im Grundgesetz festgelegte Verpflichtung zum Klimaschutz und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Durch die Neuregelung entstünden zusätzliche Treibhausgas-Emissionen, die das gesetzliche Ziel gefährdeten, Deutschland bis 2045 klimaneutral aufzustellen.
„Wer heute noch neue Öl- und Gasheizungen ermöglicht, fesselt Menschen für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Mieterinnen und Mieter zahlten am Ende die Rechnung für eine Heizungsentscheidung, die sie selbst gar nicht treffen könnten. Zudem kritisierte der Verband, dass vermeintlich grüne Gase als Lösung angepriesen würden, die weder bezahlbar noch in ausreichenden Mengen verfügbar seien. Metz forderte, das Bundesverfassungsgericht müsse dem Gesetz Grenzen setzen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Koalition sieht vor, dass neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Heizungsmodellen oder Biomasseheizungen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab dem 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine Grüngasquote gelten, die anfangs bis zu ein Prozent betragen soll. Die von der früheren Ampel-Regierung beschlossene Pflicht, jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, entfiel.
Verfassungsrechtliche Zweifel an der Neuregelung hatte im August auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten geäußert. Das Gesetz könnte demnach zudem gegen Vorgaben der Europäischen Union wie die EU-Gebäuderichtlinie verstoßen.
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