Handelsketten schließen Preisnachlässe auf beschädigte Eierkartons aus
28. September 2026 · 1 Min. Lesezeit

Große deutsche Supermärkte und Discounter gewähren keinen Preisnachlass auf Eierkartons mit beschädigtem Inhalt, sondern nehmen die betroffene Ware aus dem Verkauf. Wie eine Abfrage des Portals t-online ergab, schließen Ketten wie Kaufland, Aldi, Lidl, Rewe und Edeka einen Verkauf mit Preisnachlass aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und geltender Hygienevorschriften aus. Kunden werden gebeten, beschädigte Packungen dem Personal zu übergeben und Eier nicht eigenmächtig umzupacken.
Der Discounter Lidl entsorgt betroffene Verpackungen nach eigenen Angaben vollständig. „Sobald ein Ei beschädigt wird und Eimasse austritt, lassen sich diese Rückstände nicht mehr hygienisch aus der Verpackung entfernen. Da Eierschalen porös sind, besteht das Risiko, dass Keime in die restlichen Eier eindringen“, teilte das Unternehmen mit. Gemäß den Vorgaben des europäischen Lebensmittelhygienerechts nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie den Vermarktungsnormen für Eier dürfe die Ware zum Schutz der Gesundheit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Ein Umpacken im Geschäft ist zudem ausgeschlossen, weil Einzelhandelsfilialen keine zugelassenen Eier-Packstellen sind.
Kaufland teilte mit, dass Eier bei Beschädigungen „aus Gründen der Lebensmittelsicherheit“ unverkäuflich seien. Aldi Nord und Aldi Süd tauschen betroffene Packungen für Kunden umgehend aus. Während die Ware mancherorts vernichtet wird, spendet Aldi Süd die verbleibenden intakten Eier an Organisationen wie die örtlichen Tafeln, sofern lediglich einzelne Eier im Karton beschädigt sind. Bei Rewe und Edeka entscheidet das jeweilige Personal vor Ort. „Wie im Einzelfall verfahren wird, richtet sich nach dem Zustand der Ware und den geltenden Hygieneanforderungen“, erklärte eine Sprecherin von Rewe, dessen Filialen größtenteils genossenschaftlich durch selbstständige Kaufleute geführt werden.
Vom eigenmächtigen Austausch eines defekten Eies gegen ein intaktes aus einer anderen Packung raten die Händler ab. Über die aufgedruckte Chargennummer lassen sich Herkunft, Haltungsform und Legetag zurückverfolgen. Bei einem Tausch fehlen diese Angaben für spätere Käufer. Bei anderen leicht beschädigten Artikeln wie Müsli- oder Waschmittelverpackungen sowie Konserven gewähren viele Händler hingegen einen freiwilligen Preisnachlass von 10 bis 15 Prozent, auf den jedoch kein rechtlicher Anspruch besteht.
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