Hausbesitzer können ihre Heizkosten mit einer Dämmung der Kellerdecke um bis zu zehn Prozent senken

Die Dämmung der Decke unbeheizter Kellerräume kann die jährlichen Heizkosten um bis zu zehn Prozent senken und kalte Fußböden im Erdgeschoss verhindern. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau vor Beginn der Heizperiode hin. Handwerklich versierte Eigentümer können die Montage mit Materialien aus dem Handel eigenständig ausführen, sodass ausschließlich die reinen Materialkosten anfallen.
Für die Dämmung kommen Hartschaumplatten aus Polystyrol oder Polyurethan, Stein- und Mineralwolle sowie Naturdämmstoffe wie Holzweichfaser- oder Zelluloseplatten infrage. Der erreichte Dämmwert des Bauteils sollte laut Zukunft Altbau unter 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin liegen. Bei Polyurethan ist dafür eine Dicke von rund zehn Zentimetern nötig, bei Holzweichfaser sind es 18 Zentimeter. „Bei den meisten Dämmmaterialien reichen rund 14 Zentimeter, um die gewünschte Dämmung zu erreichen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Nach Abschluss der Arbeiten muss die verbleibende Deckenhöhe im Keller noch mindestens zwei Meter betragen.
Vor der Befestigung muss der Untergrund von Staub, Spinnweben und losem Putz befreit werden. Zudem sollten ungedämmte Heizleitungen an der Kellerdecke vorab isoliert werden. Die Beratungsgesellschaft co2online rät für lange, gerade Strecken zu Schläuchen aus Polyethylen und bei verwinkelten Leitungen zu flexiblem Kautschuk. Die Heizungsanlage ist vor Beginn der Arbeiten abzuschalten, da heiße Rohre das Dämmmaterial verformen können.
Auf glatten Untergründen lassen sich die Dämmplatten ankleben oder über Schienensysteme montieren, wobei dickere Elemente zusätzlich verdübelt werden müssen. Bei Balken- oder Gewölbedecken ist nach Angaben der Verbraucherzentralen eine Unterkonstruktion erforderlich, deren Zwischenräume mit Dämmstoff gefüllt werden. Um Wärmebrücken zu vermeiden, sollten zudem die oberen 50 Zentimeter der Kellerwände mit mindestens vier Zentimeter dicken Platten gedämmt werden. Die Verbraucherzentralen empfehlen darüber hinaus, auch die Wände des Kellerabgangs auf der kalten Seite sowie die Treppenunterseite zu dämmen.
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