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Blog4. Oktober 2026

Telekom und 1&1 heben die Preise für Festnetz und Internet an

Die Deutsche Telekom und der Anbieter 1&1 haben zum 1. Oktober die Preise für zahlreiche Internettarife angehoben. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox zahlen Neukunden bei der Telekom je nach Tarifkombination bis…

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Nahaufnahme einer strukturierten Ziegelwand mit den im Fokus stehenden Hausnummern 1 und 1A.
Foto: Haberdoedas Photography / Pexels

Die Deutsche Telekom und der Anbieter 1&1 haben zum 1. Oktober die Preise für zahlreiche Internettarife angehoben. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox zahlen Neukunden bei der Telekom je nach Tarifkombination bis zu fünf Euro monatlich mehr, was auf das Jahr gerechnet Mehrkosten von 60 Euro entspricht. Betroffen sind bei der Telekom die aktuell vermarkteten Internet-Kombitarife für Neukunden.

Für DSL-Tarife der Reihe MagentaZuhause verlangt die Telekom einen Euro mehr im Monat, wobei die Varianten Basic und Start von der Erhöhung ausgenommen sind. Glasfaseranschlüsse sowie der Tarif MagentaZuhause XXL Hybrid verteuern sich um zwei Euro monatlich, während der Preis für das Fernsehpaket MagentaTV SmartStream von 17 auf 20 Euro steigt. Für Bestandskunden der Telekom ändert sich nichts, solange sie ihren bestehenden Vertrag unverändert fortführen. Auch bereits bestellte, aber noch nicht geschaltete Anschlüsse sowie Geschäftskundentarife bleiben von den Preisaufschlägen unberührt.

Die Telekom begründet den Schritt mit „der aktuellen wirtschaftlichen Marktsituation“, gestiegenen Energiekosten und der hohen Inflation. Mit der Anpassung sollen nach Angaben des Konzerns zudem „die notwendigen Investitionen in den Glasfaserausbau gesichert werden“.

Beim Anbieter 1&1 steigen die Preise dagegen auch für einen Teil der Bestandskunden um bis zu drei Euro im Monat. Betroffen sind laut Verivox ebenso Anschlüsse von Tochtermarken wie sim24.de. Das Unternehmen führt als Grund „konstant steigende Energie- und Betriebskosten“ sowie höhere Vorleistungspreise für die Nutzung von Leitungsnetzen örtlicher Ausbaupartner an.

Steigt der Preis während der laufenden Mindestvertragslaufzeit, greift für Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit lassen sich die Verträge ohnehin monatlich kündigen.

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