Das Wichtigste in Kürze
- Wer: alle, die von KI erzeugten oder bearbeiteten Text veröffentlichen, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Verordnung nennt sie „Betreiber“.
- Was: offenlegen, dass der Text von KI erzeugt oder manipuliert wurde.
- Die Ausnahme: keine Offenlegung nötig, wenn der Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
- Ab wann: ab dem 2. August 2026.
- Bilder, Ton, Video: Deepfakes müssen immer offengelegt werden. Die redaktionelle Ausnahme gilt nur für Text.
Was das Gesetz sagt
Die Regel steht im zweiten Unterabsatz von Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1689. Sinngemäß:
Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Das gilt nicht, wenn die Verwendung gesetzlich zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten zugelassen ist, oder wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Der amtliche deutsche Wortlaut steht auf EUR-Lex (Link unten).
Beide Bedingungen der Ausnahme müssen erfüllt sein: Prüfung oder redaktionelle Kontrolle und jemand, der die redaktionelle Verantwortung trägt. Ein Ablauf, in dem eine Redakteurin oder ein Redakteur jeden Artikel liest, ändern kann und freigibt, und die Publikation für das Veröffentlichte einsteht, ist genau das, was der Text beschreibt.
Betrifft es Sie?
Es gilt, wenn alle drei Punkte zutreffen:
- Ein KI-System hat den Text erzeugt oder verändert. Rechtschreibprüfung und ähnlich leichte Hilfe sind in der Regel nicht gemeint; das Schreiben eines Artikels schon.
- Der Text wird veröffentlicht, nicht nur intern genutzt.
- Er wird veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren: Nachrichten, öffentliche Bekanntmachungen, Erklärstücke zu öffentlichen Themen.
Nachrichtenportale, Fachnachrichtenseiten und Mediengruppen, die Nachrichten veröffentlichen, fallen eindeutig darunter. Werbetexte und Produktbeschreibungen in der Regel nicht, auch wenn für sie andere Regeln gelten können.
Wenn Sie sich auf die Ausnahme stützen
Die Verordnung schreibt kein Verfahren vor. Praktisch zählt, ob Sie Prüfung und Verantwortung auf Nachfrage belegen können. Das hilft:
- Ein Mensch gibt jeden Artikel frei, bevor er erscheint, und kann ihn ändern oder stoppen.
- Eine benannte verantwortliche Person oder Redaktion steht für die Publikation ein, wie in Ihrem Impressum.
- Eine Aufzeichnung, wer was wann freigegeben hat.
- Überprüfbare Quellen, damit die Prüfung echt ist und keine Formalität.
In Mediastilo erscheint nichts, bevor jemand aus Ihrem Team es freigibt, jede Aussage ist mit ihrer Quelle verknüpft, und jeder Entwurf behält seine Versionen. Das unterstützt die Prüfung; es ersetzt Ihre eigene redaktionelle Verantwortung nicht.
Wenn Sie stattdessen kennzeichnen
Manche Verlage kennzeichnen KI-gestützten Text grundsätzlich, auch wenn die Ausnahme greift. Nach Artikel 50 Absatz 5 muss die Information klar und unterscheidbar gegeben werden, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Exposition, und die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Eine Zeile über dem Artikel erfüllt das; ein Hinweis in den Nutzungsbedingungen nicht.
Bilder, Ton und Video
Der erste Unterabsatz von Artikel 50 Absatz 4 betrifft Deepfakes: von KI erzeugte oder manipulierte Bilder, Töne oder Videos, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden. Sie müssen offengelegt werden, die redaktionelle Ausnahme gilt nicht. Für offensichtlich künstlerische, kreative oder satirische Werke gilt eine leichtere Pflicht. Mediastilo erzeugt keine Bilder: Fotos kommen aus Ihren Quellen, Ihrer eigenen Bibliothek oder von Stockanbietern, jeweils mit Credit.
Sanktionen
Verstöße gegen Artikel 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Artikel 99 Absatz 4). Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups gilt der niedrigere Betrag (Artikel 99 Absatz 6). Zuständig sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden.
Was Sie diesen Monat tun sollten
- Auflisten, wo KI veröffentlichten Text berührt: Schreiben, Umschreiben, Übersetzen, Überschriften.
- Für jede Stelle entscheiden: Prüfung und redaktionelle Verantwortung, oder Kennzeichnung.
- Den Prüfschritt schriftlich festhalten und sicherstellen, dass er wirklich eingehalten wird.
- Freigaben dokumentieren.
- Erzeugung von Bildern, Ton oder Video gesondert prüfen: Dort gibt es keine redaktionelle Ausnahme.
- Leitlinien und Verhaltenskodex der Europäischen Kommission zu diesen Pflichten verfolgen.